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Tarif PSG

  • Freie Arzt- und Krankenhauswahl
  • Unterbringung im Ein-Bett-Zimmer
  • Behandlung durch den Chefarzt und Spezialisten
  • Rooming In bis zum 14. Lebensjahr
  • Ersatzkrankenhaustagegelder:
    – bei Verzicht auf Erstattung für die gesonderte Unterbringung im Ein-oder Zweibettzimmer 35,- EUR
    – bei Verzicht auf Erstattung für privatärztliche stationäre Behandlung 25,- EUR

 

 

Häufig gestellte Fragen

zum Thema Krankenhauszusatzversicherung

Warum ist eine Krankenhaus¬zusatzversicherung sinnvoll?
  • Damit Ihre Genesung im Vordergrund steht

Die gesetzlichen Krankenkassen kommen für die wesentlichen Leistungen wie Unterkunft im Mehrbettzimmer, Standard-Verpflegung, Versorgung mit Arzneien und Hilfsmitteln sowie die Arbeit der Ärzte und des Pflegepersonals auf. Allerdings wünschen sich die meisten Menschen, wenn es um die eigene Gesundheit oder die der Familie geht, die bestmögliche Versorgung. Damit Sie zusätzliche Krankenhausleistungen, wie etwa eine Behandlung vom Spezialisten oder ein ruhiges Einzelbett­zimmer oder ein Zweibett­zimmer nicht aus eigener Tasche bezahlen müssen, lohnt sich eine Krankenhaus­zusatzversicherung. So können Sie sich vollkommen auf Ihre Genesung konzentrieren und müssen sich keine Sorgen über die Kosten Ihres Aufenthalts machen.

Ob positive Ereignisse wie die Geburt eines Kindes, ob Sport­verletzungen oder eine unangenehme Blinddarm­entzündung – der Tarif Klinik Premium bietet einen umfassenden Versicherungs­schutz und Sie erhalten bei jedem Krankenhaus­aufenthalt eine ausgezeichnete Versorgung als Privatpatient. Darüber hinaus erhalten Sie weitere Leistungen wie die Mutter-Kind-Leistung, bei der die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung eines Elternteils übernommen werden, sollte Ihr Kind ins Krankenhaus müssen. Die Kostenübernahme-Erklärung sorgt dafür, dass Sie nicht in Vorleistung treten müssen, sondern die HanseMerkur die Kosten direkt mit dem Krankenhaus abwickelt.

Wer sollte eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen?
  • Umfassend abgesichert bei jedem stationären Aufenthalt

Ganz allgemein ist eine Krankenhaus­zusatzversicherung sinnvoll, wenn Sie sich eine Erhöhung der Versorgungs­qualität wünschen. Welche Aspekte oder Situationen, z. B. ein Unfall oder schwere Krankheit, dabei abgedeckt werden sollen, entscheiden Sie selbst bei der Tarifwahl.
Die Zusatzversicherung von Aufenthalten im Krankenhaus ist insbesondere für gesetzlich Versicherte interessant. Dies gilt auch dann, wenn Sie in die private Krankenversicherung wechseln könnten, sich aber dagegen entscheiden. In diesem Fall können Sie sich mit einem geringen finanziellen Aufwand eine Behandlung wie ein Privatpatient sichern.

Das Wichtigste ist, dass Sie sich wohlfühlen und schnellstmöglich gesund werden. Krankenhaus­aufenthalte sind oftmals nicht vorhersehbar und für die meisten Menschen beunruhigend. Damit Sie zumindest die Sorgen um die Kosten beiseite­schieben können, empfehlen wir Ihnen als private Zusatzversicherung für einen Krankenhausaufenthalt den Tarif Klinik Premium als umfassendste Lösung, damit sind Sie bei jedem medizinisch notwendigen Krankenhaus­aufenthalt abgesichert.

Informieren Sie sich über weitere private Krankenzusatzversicherungen der HanseMerkur und prüfen Sie unsere Angebote zur Zahnzusatz­versicherung, ambulanten Zusatz­versicherung oder Pflege­versicherung.

Was wird bei einer privaten Krankenhauszusatzversicherung übernommen?

Sie entscheiden, was Ihnen wichtig ist

Nach Ihren persönlichen Präferenzen wählen Sie den für Sie passenden Tarif. Bei den Tarifen Klinik Fit und Klinik Premium unterscheiden Sie nach Anlass des Krankenhaus­aufenthalts: Klinik Fit sichert Sie ab, wenn Sie einen Unfall hatten. Der Tarif Klinik Premium ist für jeden medizinisch notwendigen Krankenhaus­aufenthalt gedacht. Darüber hinaus werden bei beiden Tarifen zusätzliche Kosten für besondere Verpflegungsarten, Telefon sowie Radio- und Fernsehgeräte übernommen.

Im Tarif Klinik Premium sichern Sie sich zusätzlich eine Kostenübernahme von 100 % im Bereich Mutter-und-Kind-Leistung, Rücktransport nach Krankheit oder Unfall im Ausland sowie eine Kostenübernahme-Erklärung statt Voraus­zahlungen.

Generell nicht erstattungsfähig sind Material- und Laborkosten im Zusammenhang mit Zahnbehandlung, -ersatz oder Kieferorthopädie. Außerdem sind Kosten für stationäre Kur-, Heilstätten- oder Sanatoriums­behandlungen nicht in den Tarifen eingeschlossen. Prüfen Sie am besten vor Abschluss der Krankenhaus­zusatzversicherung anhand der Versicherungs­bedingungen und der Verbraucher­informationen, welche Leistungen genau abgedeckt werden sollen und welche nicht.

Wie hoch ist das Krankenhaustagegeld?

Verzichten Sie auf Leistungen, erhalten Sie ein Krankenhaustagegeld

Entscheiden Sie sich gegen eine besondere Leistung aus Ihrem Tarif, erhalten Sie stattdessen ein tägliches Krankenhaustagegeld für die Dauer Ihres stationären Aufenthalts.

Im Tarif Klinik Fit erhalten Sie pro Behandlungstag:

  • 30 Euro bei Verzicht auf die Erstattung für die bessere Unterkunft im Einzelzimmer oder Zweibettzimmer
  • 20 Euro bei Verzicht auf die Erstattung für privatärztliche stationäre Behandlung

 

Im Tarif Klinik Premium erhalten Sie pro Behandlungstag:

  • 35 Euro bei Verzicht auf die Erstattung für die bessere Unterkunft im Einzelzimmer oder Zweibettzimmer
  • 25 Euro bei Verzicht auf die Erstattung für privatärztliche stationäre Behandlung
Wie errechnet sich mein Beitrag zur Krankenhaus¬zusatzversicherung?
  • Schon mit günstigen Monatsbeiträgen einsteigen

Die Höhe des Beitrags hängt von zwei Faktoren ab:

  • Umfang der Versicherungsleistungen
  • Alter des Versicherten

 

Je kleiner die Versicherungs­leistungen und Kosten­erstattungen, desto günstiger ist Ihr Beitrag. Die Höhe des monatlichen Beitrags für Ihre private Krankenhaus­­zusatzversicherung wird nach den aktuellen versicherungs­technischen Grundlagen festgelegt, für welche die HanseMerkur eine Reihe von Statistiken aus dem Gesundheits­bereich heranzieht. Zudem spielt auch Ihr Alter eine Rolle. Je jünger Sie sind, desto günstiger können Sie sich in der stationären Kranken­zusatz­versicherung versichern.
Bitte beachten Sie, dass in den Tarifen mit einer Staffelung nach Alters­klassen, der Beitrag der nächsthöheren Einordnung zu zahlen ist, sobald Sie das entsprechende Alter erreichen.

Was ist die Mutter-und-Kind-Leistung?

Rund um die Uhr bei Ihrem Kind mit der Krankenhauszusatzversicherung für Familien

Es ist schlimm genug, wenn Sie selbst ins Krankenhaus müssen, aber wenn es den Kindern nicht gut geht, sind Sie als Eltern doppelt besorgt. Lohnenswert ist die private Krankenhaus­zusatzversicherung für Ihre Familie, da sie für ein Elternteil die Unterbringung und Verpflegung übernimmt. So wird den Kleinsten der Familie eine ruhige Genesung ermöglicht, wenn sie ein Elternteil in ihrer Nähe wissen.
Diese stationäre Zusatzversicherung kommt dann zum Tragen, wenn das Kind versichert ist und sein 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Was ist die Kostenübernahme-Erklärung?

Verzichten Sie auf Vorauszahlungen

Im Tarif Klinik Fit werden Ihnen die Kosten erstattet, welche für die eingeschlossenen Leistungen anfallen. Allerdings müssen Sie diese zunächst verauslagen. Im Nachhinein erhalten Sie dann die Summe von der HanseMerkur Versicherung zurück.
Im Tarif Klinik Premium bietet die HanseMerkur eine Kostenübernahme-Erklärung gegenüber dem Krankenhaus. Sie müssen während Ihres Aufenthalts keine Auslagen für die Unterbringungskosten tätigen, die HanseMerkur übernimmt dies direkt für Sie.

Auszug aus der Verbraucherinformationen
  1. Versicherungsfähigkeit

Versicherungsfähig sind Personen, die bei einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) der Bundesrepublik Deutschland versichert sind, mit Ausnahme von Personen, welche als Berufssportler (Sportprofis) tätig sind oder welche bei einer Fluggesellschaft angestellt sind (Luftfahrt- und Bodenpersonal).

  1. Leistungen des Versicherers

(§§ 4 – 6 Muster- und Tarifbedingungen)

Erstattung der Wahlleistungen (§ 17 KHEntgG) bei medizinisch notwendiger stationärer Krankenhausbehandlung (auch bei Entbindungen und Fehlgeburten) – mit unbegrenzter Leistungsdauer – in einem Ein- oder Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung

 

  1. Erstattungsfähige Kosten:
  2. a) Erstattungsfähig sind die Kosten für Wahlleistungen gemäß § 17 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG). Hiernach gelten als Wahlleistungen die gesondert berechenbare Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer und die gesondert vereinbarte privatärztliche Behandlung durch den Chefarzt. Die privatärztliche Behandlung durch den Belegarzt wird der Chefarztbehandlung gleichgestellt. Soweit Krankenhäuser gesonderte Zuschläge für besondere Verpflegungsarten, Bereitstellung eines Fernsprechers oder für Radio- und Fernsehgeräte erheben, werden diese tarifgemäß erstattet. Privatärztliche Behandlungen werden bis zu den Höchstsätzen der jeweils gültigen Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte erstattet. Aufwendungen für Material- und Laborkosten im Zusammenhang mit Zahnbehandlung, -ersatz oder Kieferorthopädie sind nicht Gegenstand des Versicherungsschutzes.

Aufwendungen für allgemeine Krankenhausleistungen (z. B. Pflegesätze, Fallpauschalen und Sonderentgelte) sind mit Ausnahme des in II. 1. b) geregelten Falles nicht erstattungsfähig. Gesetzliche Zuzahlungen im Krankenhaus fallen ebenfalls nicht unter die Leistungspflicht.

Soweit Krankenhäuser nicht nach der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) oder dem Krankenhausentgeltgesetz abrechnen, werden Aufwendungen für Wahlleistungen im tariflichen Rahmen bis zu der Höhe erstattet, die gemäß KHEntgG angefallen wäre.

Stationäre Kur-, Heilstätten- oder Sanatoriumsbehandlungen sind nicht versichert, d. h. es werden auch die in der Tarifbedingung zu § 5 (1) d MB/KK 2009 vorgesehenen Kostenzuschüsse nicht gezahlt.

  1. b) Erstattet werden die für Unterkunft und Verpflegung anfallenden zusätzlichen Kosten, wenn der Versicherte ein anderes als das in der ärztlichen Einweisung genannte Krankenhaus in der Bundesrepublik Deutschland aufsucht. Voraussetzung ist, dass das aufgesuchte Krankenhaus gemäß Bundespflegesatzverordnung bzw. Krankenhausentgeltgesetz abrechnet. Zugunsten der versicherten Person verzichtet der Versicherer in diesen Fällen bei Krankenhäusern, die auch Kuren und Sanatoriumsbehandlungen durchführen oder Rekonvaleszenten aufnehmen, auf eine vorherige schriftliche Leistungszusage, vgl. § 4 (5) MB/KK 2009.
  2. c) Erstattungsfähig sind die zusätzlich entstehenden Kosten für die Unterbringung und Verpflegung eines Elternteils als Begleitperson anlässlich eines Krankenhausaufenthaltes des versicherten Kindes, wenn die Leistung nicht über die allgemeinen Krankenhausleistungen abgedeckt ist, vgl. § 2 (2) Nr. 3 KHEntgG. Diese Leistung wird bis zum Ende des Kalenderjahres gezahlt, in dem das versicherte Kind das 14. Lebensjahr vollendet.
  3. d) Erstattungsfähig ist der gesetzliche Eigenanteil eines Krankentransports nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
  4. e) Die Kosten eines medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Rücktransports aus dem Ausland nach Deutschland werden erstattet. Dies gilt nicht, wenn eine ausreichende ärztliche Versorgung im Ausland sichergestellt ist. Wurde die Auslandsreise gegen ärztlichen Rat angetreten, erfolgt die Leistung nur im Falle eines Unfalls. Bei Auslandsreisen werden ferner nach dem Tod einer versicherten Person die Überführungskosten nach Deutschland oder Bestattungskosten im Ausland bis zur Höhe der Aufwendungen erstattet, die bei einer Überführung entstanden wären. Dieser Versicherungsschutz gilt für kurzfristige Auslandsreisen bis zu einer planmäßigen Dauer von drei Monaten. Die Dauer ist vom Versicherungsnehmer auf Verlangen nachzuweisen.

 

Tarif PSG

Krankheitskostentarif für stationäre Krankenhausbehandlung  für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB)  für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung  Musterbedingungen 2009 (MB/KK 2009) mit Tarifbedingungen 2009 (TB/KK 2009).

 

  1. Krankenhaustagegeld:

Bei einem Verzicht auf Kostenerstattung versicherter Leistungen wird pro Behandlungstag ersatzweise ein Krankenhaustagegeld in folgender Höhe gezahlt: – bei Verzicht auf die Erstattung für die gesonderte Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer 35 EUR, – bei Verzicht auf die Erstattung für privatärztliche stationäre Behandlung 25 EUR.

III. Ordentliches Kündigungsrecht

Der Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht gemäß § 14 (2) MB/KK 2009.

Im Rahmen der Kooperation DAK-Gesundheit und der HanseMerkur biete ich

Beratungsstunden in der DAK-Wandsbek.

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