Leistungen für Ihre Gesundheit – inklusive Rabatt
Vor allem die Anfangsphase von Gründern oder Freiberuflern ist von Unsicherheiten geprägt. Da benötigen Sie eine günstige private Krankenversicherung (PKV), auf die Sie sich verlassen können, die alle wichtigen Kosten abdeckt, aber gleichzeitig bezahlbar bleibt.
Wenn Sie ein etabliertes Unternehmen führen oder einen festen Kundenstamm als Freiberufler haben, profitieren Sie mit der HanseMerkur von den umfassenderen Leistungen und genießen eine komfortable Rundum-Versorgung. Mithilfe von Zusatzbausteinen, wie zum Beispiel für ein Krankenhaustagegeld oder gegen Verdienstausfall, können Sie 2 Tarife nach Ihren Wünschen ausbauen. Eine ausführliche Auflistung finden Sie in der Leistungsübersicht.
Neben der Versorgung im Krankheitsfall bietet Ihnen die HanseMerkur umfangreiche Möglichkeiten zur Vorsorge, wie beispielsweise durch Lungenfunktionsprüfung oder ein Belastungs-EKG, an. Einen Rabatt auf Ihren Monatsbeitrag erhalten Sie, wenn sich Ihre Werte bei einem regelmäßigen Gesundheits-Check im normalen Bereich bewegen: Die HanseMerkur erlässt 10 % Ihres Beitrags. Zudem profitieren Sie von attraktiven Beitragsrückerstattungen, wenn Sie selten krank sind.
Angebot anfordernLeistungen der privaten Krankenversicherung für Selbstständige im Überblick
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Leistungen & Kostenerstattungen |
Unser Bestseller Start Fit |
Top Fit |
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Selbstbeteiligung |
500 EUR oder 1.000 EUR |
1.000 EUR |
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Stationäre Behandlungen Versichert sind allgemeine Krankenhausleistungen (Mehrbettzimmer und Behandlung durch den Belegarzt). |
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Stationäre Behandlungen Stationäre Behandlungen Versichert sind allgemeine Krankenhausleistungen (Mehrbettzimmer und Behandlung durch den Belegarzt). |
100 % |
100 % |
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Ambulante Arztbehandlungen Tarif Start Fit: Bei einer Erstbehandlung durch den Primärarzt sind 100 % der Kosten erstattungsfähig, bei Erstbehandlung durch einen Facharzt 80 % der Kosten. |
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Ambulante Arztbehandlungen Tarif Start Fit: Bei einer Erstbehandlung durch den Primärarzt sind 100 % der Kosten erstattungsfähig, bei Erstbehandlung durch einen Facharzt 80 % der Kosten. |
100 % beim Primärarzt, sonst 80 % |
100 % |
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Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen Erstattungsfähig sind zusätzliche Vorsorgeleistungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Hierunter fällt z. B. eine erweiterte Krebsvorsorge. |
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Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen Erstattungsfähig sind zusätzliche Vorsorgeleistungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Hierunter fällt z. B. eine erweiterte Krebsvorsorge. |
100 % |
100 % |
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Heilpraktiker / Naturheilkunde Kosten für alternative Behandlungsmethoden (z. B. homöopathische Medizin) werden erstattet. Im Tarif Start Fit ist die Kostenerstattung auf 80 % der bis maximal 1.000 Euro Rechnungsbetrag pro Versicherungsjahr begrenzt. |
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Heilpraktiker / Naturheilkunde Kosten für alternative Behandlungsmethoden (z. B. homöopathische Medizin) werden erstattet. Im Tarif Start Fit ist die Kostenerstattung auf 80 % der bis maximal 1.000 Euro Rechnungsbetrag pro Versicherungsjahr begrenzt. |
80 % max. 1.000 EUR |
100 % |
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Heilmittel (z. B. Ergotherapie) Unter Heilmittel sind zum Beispiel Lichtbehandlungen, Wärmebehandlungen und sonstige physikalische Behandlungen sowie Ergotherapie etc. zu verstehen. |
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Heilmittel (z. B. Ergotherapie) Unter Heilmittel sind zum Beispiel Lichtbehandlungen, Wärmebehandlungen und sonstige physikalische Behandlungen sowie Ergotherapie etc. zu verstehen. |
90 % |
100 % |
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Zahnbehandlungen Als Zahnbehandlungen zählen z. B. Zahnfüllungen oder Wurzelbehandlungen. |
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Zahnbehandlungen Als Zahnbehandlungen zählen z. B. Zahnfüllungen oder Wurzelbehandlungen. |
100 % |
100 % |
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Zahnersatz Es werden 80 % des Rechnungsbetrages für Inlays, Kronen, Brücken oder Prothesen übernommen. In den ersten Versicherungsjahren ist eine Leistungsstaffel zu beachten. |
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Zahnersatz Es werden 80 % des Rechnungsbetrages für Inlays, Kronen, Brücken oder Prothesen übernommen. In den ersten Versicherungsjahren ist eine Leistungsstaffel zu beachten. |
80 % |
80 % |
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Psychotherapie Erstattungsfähig sind maximal 50 Sitzungen pro Kalenderjahr. |
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Psychotherapie Erstattungsfähig sind maximal 50 Sitzungen pro Kalenderjahr. |
70 % max. 50 Sitzungen/Jahr |
90 % max. 50 Sitzungen/Jahr |
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Brillen & Kontaktlinsen |
100 EUR alle 36 Monate |
260 EUR alle 24 Monate |
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Unser Bestseller
Start Fit
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Selbstbeteiligung |
500 EUR oder 1.000 EUR |
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Stationäre Behandlungen Versichert sind allgemeine Krankenhausleistungen (Mehrbettzimmer und Behandlung durch den Belegarzt). Stationäre Behandlungen |
100 % |
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Ambulante Arztbehandlungen Tarif Start Fit: Bei einer Erstbehandlung durch den Primärarzt sind 100 % der Kosten erstattungsfähig, bei Erstbehandlung durch einen Facharzt 80 % der Kosten. Ambulante Arztbehandlungen |
100 % beim Primärarzt, sonst 80 % |
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Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen Erstattungsfähig sind zusätzliche Vorsorgeleistungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Hierunter fällt z. B. eine erweiterte Krebsvorsorge. Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen |
100 % |
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Heilpraktiker / Naturheilkunde Kosten für alternative Behandlungsmethoden (z. B. homöopathische Medizin) werden erstattet. Im Tarif Start Fit ist die Kostenerstattung auf 80 % der bis maximal 1.000 Euro Rechnungsbetrag pro Versicherungsjahr begrenzt. Heilpraktiker / Naturheilkunde |
80 % max. 1.000 EUR |
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Heilmittel (z. B. Ergotherapie) Unter Heilmittel sind zum Beispiel Lichtbehandlungen, Wärmebehandlungen und sonstige physikalische Behandlungen sowie Ergotherapie etc. zu verstehen. Heilmittel (z. B. Ergotherapie) |
90 % |
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Zahnbehandlungen Als Zahnbehandlungen zählen z. B. Zahnfüllungen oder Wurzelbehandlungen. Zahnbehandlungen |
100 % |
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Zahnersatz Es werden 80 % des Rechnungsbetrages für Inlays, Kronen, Brücken oder Prothesen übernommen. In den ersten Versicherungsjahren ist eine Leistungsstaffel zu beachten. Zahnersatz |
80 % |
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Psychotherapie Erstattungsfähig sind maximal 50 Sitzungen pro Kalenderjahr. Psychotherapie |
70 % max. 50 Sitzungen/Jahr |
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Brillen & Kontaktlinsen |
100 EUR alle 36 Monate |
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Top Fit
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Selbstbeteiligung |
1.000 EUR |
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Stationäre Behandlungen Versichert sind allgemeine Krankenhausleistungen (Mehrbettzimmer und Behandlung durch den Belegarzt). Stationäre Behandlungen |
100 % |
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Ambulante Arztbehandlungen Tarif Start Fit: Bei einer Erstbehandlung durch den Primärarzt sind 100 % der Kosten erstattungsfähig, bei Erstbehandlung durch einen Facharzt 80 % der Kosten. Ambulante Arztbehandlungen |
100 % |
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Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen Erstattungsfähig sind zusätzliche Vorsorgeleistungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Hierunter fällt z. B. eine erweiterte Krebsvorsorge. Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen |
100 % |
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Heilpraktiker / Naturheilkunde Kosten für alternative Behandlungsmethoden (z. B. homöopathische Medizin) werden erstattet. Im Tarif Start Fit ist die Kostenerstattung auf 80 % der bis maximal 1.000 Euro Rechnungsbetrag pro Versicherungsjahr begrenzt. Heilpraktiker / Naturheilkunde |
100 % |
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Heilmittel (z. B. Ergotherapie) Unter Heilmittel sind zum Beispiel Lichtbehandlungen, Wärmebehandlungen und sonstige physikalische Behandlungen sowie Ergotherapie etc. zu verstehen. Heilmittel (z. B. Ergotherapie) |
100 % |
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Zahnbehandlungen Als Zahnbehandlungen zählen z. B. Zahnfüllungen oder Wurzelbehandlungen. Zahnbehandlungen |
100 % |
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Zahnersatz Es werden 80 % des Rechnungsbetrages für Inlays, Kronen, Brücken oder Prothesen übernommen. In den ersten Versicherungsjahren ist eine Leistungsstaffel zu beachten. Zahnersatz |
80 % |
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Psychotherapie Erstattungsfähig sind maximal 50 Sitzungen pro Kalenderjahr. Psychotherapie |
90 % max. 50 Sitzungen/Jahr |
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Brillen & Kontaktlinsen |
260 EUR alle 24 Monate |
Häufig gestellte Fragen
Als Selbstständiger, Gründer oder Freiberufler haben Sie die Wahl, ob Sie freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sein möchten oder sich einer privaten Krankenversicherung anschließen wollen.
Wenn Sie schon selbstständig sind und die Versicherung wechseln möchten, sollten Sie beachten, dass Sie sich zunächst die Aufnahmebescheinigung der HanseMerkur sichern. Danach gilt es, Kündigungsfristen und Wartezeiten zu beachten.
Wenn Sie eine Selbstständigkeit oder freiberufliche Tätigkeit planen, sollten Sie dies rechtzeitig bei der gesetzlichen Krankenkasse anzeigen. Wenn Sie austreten möchten, können Sie unter Einhaltung der Kündigungsfrist in die private Krankenversicherung für Selbstständige und Freiberufler wechseln.
Anders als sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer müssen Sie keine Gehaltsgrenze beachten, um von der gesetzlichen Krankenkasse in die günstige private Krankenversicherung zu wechseln.
Für einen Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in eine private Krankenversicherung (PKV) benötigen Sie zunächst die Antragsunterlagen Ihrer neuen Versicherung. Erst wenn das Antragsverfahren und die Gesundheitsprüfung abgeschlossen sind und Sie die Aufnahmebestätigung erhalten haben, sollten Sie Ihre bisherige Krankenversicherung kündigen. Keinesfalls sollten Sie dies vorher tun, da Sie ansonsten riskieren, eine Lücke im Versicherungsschutz zu haben.
Bei der Kündigung Ihrer bisherigen Versicherung müssen Sie die entsprechenden Fristen beachten. Danach haben Sie eine Frist von 2 Monaten zum Monatsende. Ein Sonderkündigungsrecht entsteht, wenn der Versicherer erstmals einen Zusatzbeitrag erhebt oder den bestehenden erhöht.
Wenn Sie in eine private Krankenversicherung eintreten, gibt es sogenannte Wartezeiten. In diesem Zeitraum können Sie keine Leistungen der Versicherung in Anspruch nehmen. Normalerweise liegen die Wartezeiten bei 3 Monaten; bei Zahngesundheit können sie bis zu 8 Monate betragen. Ausnahmen davon sind Leistungen aufgrund von Infektionskrankheiten oder Unfällen. Außerdem wird Ihnen die vorherige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung angerechnet, insofern sie ununterbrochen war.
Kein Arbeitgeberzuschuss mit Ausnahme der Künstlersozialkasse
In einem Angestelltenverhältnis muss sich der Arbeitgeber an Ihrem Krankenversicherungsbeitrag beteiligen. Allerdings sind Sie als Selbstständiger, Gründer oder Freiberufler Ihr eigener Chef, weshalb Sie keine Zuschüsse erhalten. In den meisten Berufsfeldern müssen Sie daher den vollen Beitrag zur Krankenversicherung selbst tragen.
Eine Ausnahme bildet die Künstlersozialkasse. Sie sorgt dafür, dass selbstständige Künstler und Publizisten in der Sozialversicherung einen ähnlichen Schutz wie angestellte Arbeitnehmer genießen. Die Künstlersozialkasse ist selbst kein Leistungsträger, sondern stockt Ihre Sozialversicherungsbeiträge wie ein Arbeitgeber zu 50 % auf. Dies gilt auch für die Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung. Die Regelung ist hierbei die gleiche, die auch für den Arbeitgeberzuschuss zugrunde gelegt wird.
Damit die Beiträge zur privaten Krankenversicherung im Alter bezahlbar bleiben, setzt die HanseMerkur eine sogenannte Alterungsrückstellung ein. Diese wird aus Beitragseinnahmen gebildet. Es werden in den frühen Jahren der Versicherung, also während Ihrer Selbstständigkeit, etwas höhere Beiträge angesetzt, als sie den tatsächlichen Versorgungskosten entsprechen. Die Rücklagen werden verzinslich angespart und dafür genutzt, um Ihnen geringere Beiträge im Alter anzubieten.
Bei ambulanten Behandlungen gilt das sogenannte Primärarztprinzip. In diesem Fall haben Sie einen Ansprechpartner, an den Sie sich in Gesundheitsfragen zuerst wenden. In der Regel ist das Ihr Hausarzt, da er Sie schon lange kennt. In vielen Fällen kann er Sie ausreichend behandeln oder beraten. Als Primärärzte im Sinne des Prinzips gelten Fachärzte für Allgemeinmedizin bzw. praktische Ärzte, Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung, Fachärzte für Frauenheilkunde (Gynäkologen), Augenheilkunde sowie Kinderheilkunde.
Ihr Primärarzt entscheidet, ob ein Facharzt hinzugezogen werden soll. Die Behandlungskosten trägt die HanseMerkur vollständig, wenn der Primärarzt die Erstbehandlung übernommen hat. Entscheiden Sie sich direkt einen Facharzt zu konsultieren, dann übernimmt die HanseMerkur die Kosten zu 80 %. Wenden Sie sich während dieser Behandlung auch an Ihren Primärarzt, übernimmt die HanseMerkur ab diesem Zeitpunkt eventuell folgende Facharztbesuche zu 100 %.
Wenn Sie selten Leistungen in Anspruch nehmen
Die HanseMerkur bestimmt jedes Jahr einen Betrag für die Beitragsrückerstattungen. Dieser wird auf Basis des Geschäftsergebnisses kalkuliert und ist überschussabhängig. Der festgelegte Betrag ist daher für alle Tarife gleich und unabhängig von dem gewählten Selbstbehalt. Zudem erhalten Sie einen Gesundheitsrabatt von 10 % auf den Beitrag Ihres Tarifes, wenn Ihre Werte bei regelmäßigen Gesundheits-Checks im Normbereich liegen.
Folgende Regelung zur Beitragsrückerstattung gilt aktuell, wenn Sie keine Leistungen zur Abrechnung einreichen:
- 200 Euro nach einem leistungsfreien Jahr
- 300 Euro nach 2 leistungsfreien Jahren
- 400 Euro nach 3 leistungsfreien Jahren
- 500 Euro nach 4 leistungsfreien Jahren
Von der Beitragsrückerstattung können Sie profitieren, wenn Sie selten krank sind. Dies gilt als erfüllt, wenn Sie im abgelaufenen Kalenderjahr keine Leistungen für eine zahnärztliche oder ambulante Behandlung in Anspruch genommen haben.
Erfahren Sie mehr über Beitragsrückerstattungen und Vorsorgeprogramme im FAQ-Bereich.
Tipp: Wenn Sie die Rückerstattung nutzen möchten, aber dennoch wegen einer Kleinigkeit den Rat eines Arztes benötigen, haben Sie immer noch die Möglichkeit, die Arztrechnung nicht einzureichen. Langfristig führt dies zu einer stabileren Kalkulationsgrundlage und somit zu stabileren Beiträgen. Somit profitieren Sie von der Behandlung als Privatpatient, haben aber gleichzeitig selbst mehr Planungssicherheit.
Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie werden Kosten in Höhe von 80 % übernommen. Ferner gelten sogenannte Leistungsstaffeln, die die maximale Kostenerstattung begrenzen. Dieser maximale Betrag, den die private Krankenversicherung für Selbstständige übernimmt, ist abhängig von der Versicherungsdauer und vom ausgewählten Tarif und staffelt sich wie folgt:
Kostenerstattung – Tarif Start Fit
- Höchstsatz, der bis zum Ende des 2. Versicherungsjahres insgesamt übernommen wird: 600 EUR
- Höchstsatz, der bis zum Ende des 4. Versicherungsjahres insgesamt übernommen wird: 1.200 EUR
- Höchstsatz, der bis zum Ende des 6. Versicherungsjahres insgesamt übernommen wird: 2.400 EUR
- Höchstsatz, der ab dem 7. Versicherungsjahr übernommen wird – pro Jahr: 4.000 EUR
Höchstsatz – Tarif Top Fit
- Höchstsatz, der bis zum Ende des 2. Versicherungsjahres insgesamt übernommen wird: 1.600 EUR
- Höchstsatz, der bis zum Ende des 4. Versicherungsjahres insgesamt übernommen wird: 3.200 EUR
- Höchstsatz, der bis zum Ende des 6. Versicherungsjahres insgesamt übernommen wird: 6.400 EUR
- Höchstsatz, der ab dem 7. Versicherungsjahr übernommen wird – pro Jahr: unbegrenzt
Wenn aufgrund eines Unfalls Zahnersatz oder Kieferorthopädie erforderlich sind, entfallen die Höchstsätze für den jeweiligen Versicherungsfall.

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