Tarif KTS
• Der Tarif deckt die Einkommenslücke bei pflichtversicherten Angestellten ab.
• Mögliche Leistungsstufen sind 5, 10, 15,- oder 20,- EUR, die Leistung beginnt ab der 7. Woche
• Der Abschluss erfolgt ohne Risikoprüfung.
• Bei Abschluss akzeptiert der Kunde folgende Ausschlussklausel:
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf die der versicherten Person bekannten Erkrankungen oder Unfallfolgen, wegen derer sie in den letzten 12 Monaten vor Beginn des Versicherungsschutzes ärztlich oder therapeutisch beraten oder behandelt wurde. Diese Einschränkung gilt nur, wenn der Versicherungsfall innerhalb der nächsten 24 Monate seit Beginn des Versicherungsschutzes eintritt und mit diesen Erkrankungen oder Unfallfolgen in ursächlichem Zusammenhang steht.
Ein Rechenbeispiel
Nettoeinkommen (Beispiel) 1.600,- EUR
Krankengeld ab der 7.Woche 1.440,- EUR
Sozialversicherungsbeiträge (12,075%) 174,- EURTatsächliches Krankengeld 1.266,- EUR
Die Lücke 334,- EUR
Die Beiträge
Tarif KTS Tagegeld 15-44 Jahre Beitrag 45-50 Jahre Beitrag
5,- EUR 3,50 EUR 6,60 EUR
10,- EUR 7,00 EUR 13,20 EUR
15,- EUR 10,50 EUR 19,80 EUR
20,- EUR 14,00 EUR 26,40 EUR
Tarif T
• Der Tarif ist nicht auf pflichtversicherte Angestellte begrenzt.
• Folgende Karenzzeiten sind möglich:
T43 nach einer Karenzzeit von 42 Tagen
T64 nach einer Karenzzeit von 63 Tagen
T85 nach einer Karenzzeit von 84 Tagen
T92 nach einer Karenzzeit von 91 Tagen
T106 nach einer Karenzzeit von 105 Tagen
T127 nach einer Karenzzeit von 126 Tagen
T183 nach einer Karenzzeit von 182 Tagen
T274 nach einer Karenzzeit von 273 Tagen
T365 nach einer Karenzzeit von 364 Tagen
• Die Beiträge ermitteln Sie einfach über unseren Angebotsrechner ISIS.
Häufig gestellte Fragen
zum Thema Krankentagegeld

Das Nettoeinkommen bestimmt die Höhe des Krankentagegeldes
Die HanseMerkur bietet in dem Tarif Verdienstausfall Premium 4 Stufen für das Krankentagegeld an: 5, 10, 15 oder 20 Euro pro Tag. Grundsätzlich können Sie sich einfach an Ihrem Nettoeinkommen orientieren, da die Lücke – solange Sie unter der maximalen Beitragsbemessungsgrenze von 4.537,50 Euro brutto monatlich liegen – rund 20 % Ihres Nettoeinkommens beträgt. Bis ca. 650 Euro netto erhalten Sie bis zu 5 Euro Krankentagegeld. Bis ca. 1.300 Euro liegt der Betrag bei bis zu 10 Euro; bei ca. 1.950 Euro Nettoeinkommen bei bis zu 15 Euro pro Tag. Haben Sie ein Nettogehalt von bis zu 2.600 Euro, erhalten Sie ein Krankentagegeld von täglich bis zu 20 Euro.
Erhalten Sie ab dem 43. Tag Ihr Krankentagegeld
Bei vorübergehender vollständiger Arbeitsunfähigkeit zahlt die HanseMerkur Ihnen ein privates Krankentagegeld in vereinbarter Höhe ab dem 43. Tag Ihrer Krankheit. Die Berechnung erfolgt taggenau, auch für Sonn- und Feiertage. Um die Auszahlung zu veranlassen, melden Sie Ihre Ansprüche bei der HanseMerkur an.
Sie benötigen zwei Arten von Nachweisen, die leicht zu erbringen sind. Zum einen benötigen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes. Zum anderen benötigt die HanseMerkur einen Nachweis über den tatsächlichen Verdienstausfall. Dafür reichen Gehaltsabrechnungen oder Ihr Einkommenssteuerbescheid. Das Krankentagegeld wird Ihnen nach Prüfung Ihrer Ansprüche frei von Steuern und Sozialabgaben ausbezahlt.
Schnell und unkompliziert Veränderungen mitteilen
Eine Gehaltserhöhung ist natürlich immer willkommen. Bedenken Sie dabei jedoch, dass mit dem steigenden Nettogehalt die Lücke bei Erhalt des Krankengeldes ebenfalls ansteigt. Damit Sie auch in diesem Fall bestens abgesichert sind, können Sie die Höhe des Krankentagegelds unkompliziert anpassen. Zeigen Sie es dafür schriftlich bei der HanseMerkur an, dass Sie eine dynamische Anpassung an Ihr neues, höheres Gehalt wünschen.
Bitte beachten Sie, dass ebenso eine dauerhafte Minderung Ihres Arbeitseinkommens der HanseMerkur anzuzeigen ist.
Der Auslandsschutz im Urlaub
Sollten Sie im Urlaub erkranken, dann steht Ihnen das Krankentagegeld ab dem 43. Krankheitstag zu. Dies gilt auch, wenn Sie aus medizinischen Gründen nicht die Rückkehr nach Deutschland antreten können und länger im Ausland bleiben müssen.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich dennoch grundsätzlich auf Deutschland. Der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung konkret für das Ausland ist nicht möglich. Außerdem besteht kein Versicherungsschutz, wenn Sie zum Beispiel für 6 Monate im Ausland arbeiten und sich nicht an Ihrem üblichen Aufenthaltsort in Deutschland befinden.
Nicht dauerhaft, sondern nur vorübergehend arbeitsunfähig
Im Sinne der Krankentagegeldversicherung wird Arbeitsunfähigkeit als ein vorübergehender Zustand gesehen. In diesem Zeitraum können Sie Ihre berufliche Tätigkeit nicht ausüben und keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgehen. Sie erhalten dafür bei Ihrem Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, wobei es sich um den gelben Schein handelt, kurz „AU“ genannt.,
Es handelt sich dabei jedoch nicht um einen dauerhaften Umstand, der es Ihnen unmöglich macht, Ihren Beruf auszuüben. Um in diesem Fall abgesichert zu sein, kommt eine Berufsunfähigkeitsversicherung infrage.
Schon mit kleinen Beiträgen die Lücke schließen
Die Höhe Ihres Beitrags hängt wesentlich von der Höhe des Krankentagegelds sowie Ihres Alters ab. Je niedriger das Tagegeld und je jünger Sie sind, desto geringer sind Ihre monatlichen Beiträge. So ist eine Krankentagegeldversicherung schon ab 3,50 Euro monatlichem Beitrag möglich. Wie hoch Ihr individueller Beitrag ist, können Sie anhand des Beitragsrechners mit wenigen Klicks herausfinden.
Tipp: Wenn Sie Beitragsvorauszahlungen leisten, können Sie sparen. Wählen Sie daher zum Beispiel eine jährliche, halb- oder vierteljährliche Zahlungsweise.
Ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem Sie das 44. bzw. das 54. Lebensjahr vollenden, ist der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu entrichten. In diesen Fällen haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Mit der privaten Verdienstausfallversicherung sind Sie somit in jeder Phase Ihrer Berufstätigkeit abgesichert und können sich ohne finanzielle Sorgen erholen, wenn Sie länger als 6 Wochen ausfallen.
Tarif KTS
Krankentagegeldversicherung für gesetzlich Versicherte
Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankentagegeldversicherung nach Art der Schadensversicherung (AVB/TS)..
Versicherungsfähigkeit
Versicherungsfähig sind alle Personen, die als Arbeitnehmer in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis mit sechswöchiger Lohnfortzahlung stehen, Mitglied einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind und über ein regelmäßiges Einkommen verfügen.
- Leistungen des Versicherers
Bei vorübergehender völliger Arbeitsunfähigkeit zahlt der Versicherer ein Krankentagegeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit in vereinbarter Höhe.
Bei Leistungen während der Mutterschutzfristen und am Entbindungstag gemäß § 1a AVB/TS gilt diese Karenzzeit entsprechend ab Beginn der Schutzfrist gemäß § 3 Abs. 2 des Mutterschutzgesetzes; ab dem 01.01.2018 richtet sich der Beginn dieser Schutzfrist nach § 3 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes.
Die Höhe des vereinbarten Krankentagegeldes ergibt sich aus der Tarifbezeichnung (KTS/5 bedeutet z. B., dass ein Krankentagegeld von 5 EUR täglich versichert ist). Die Zahlung des Krankentagegeldes erfolgt pro Tag; das Krankentagegeld wird auch für Sonn- und Feiertage gezahlt.
Es besteht ein Leistungsausschluss für Erkrankungen und Unfallfolgen, wegen derer die versicherte Person in den letzten 12 Monaten vor Beginn des Versicherungsschutzes ärztlich oder therapeutisch beraten oder behandelt wurde.
Besteht hinsichtlich dieser Erkrankungen oder Unfallfolgen bei Vertragsschluss aktuell kein Versicherungsfall (vgl. § 1 Abs. 2 AVB/TS) und tritt auch kein weiterer Versicherungsfall innerhalb von 24 Monaten seit Beginn des Versicherungsschutzes ein, der mit den vor Vertragsschluss bestehenden Erkrankungen oder Unfallfolgen in ursächlichem Zusammenhang steht, entfällt dieser Leistungsausschluss.
Berufskrankheiten und Berufsunfälle sind in den Versicherungsschutz eingeschlossen.
III. Beiträge
Die Beiträge werden nach den jeweils aktuellen technischen Berechnungsgrundlagen festgelegt. Sie ergeben sich für Neuabschlüsse aus der jeweils gültigen Beitragstabelle. Die monatlich zu zahlende Beitragsrate wird in dem Versicherungsschein bzw. einem späteren Nachtrag zum Versicherungsschein ausgewiesen.
Der Beitrag wird bei Abschluss des Versicherungsvertrages nach dem Eintrittsalter der versicherten Person festgesetzt. Als Eintrittsalter gilt der Unterschied zwischen dem Jahr des Versicherungsbeginns und dem Geburtsjahr der versicherten Person.
Ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem das 44. bzw. das 54. Lebensjahr vollendet wird, ist der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu entrichten. In diesen Fällen besteht gemäß § 13 (4) AVB/TS ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Die Bestimmungen der AVB/TS zu Beitragsanpassungen bleiben unberührt