Die Leistungen im Detail
• 200 EUR alle 24 Monate für Sehhilfen
• 400 EUR für Laserbehandlungen zur Korrektur der Fehlsichtigkeit, in den ersten zwei Versicherungsjahren maximal 200 EUR
Für Sehhilfen und Laserbehandlungen werden innerhalb von 48 Monaten zusammen maximal 400 EUR geleistet.
• 500 EUR alle 60 Monate für Hörhilfen, in den ersten beiden Versicherungsjahren
maximal 200 EUR• 400 EUR alle 24 Monate für Vorsorgeuntersuchungen
Die Vorsorgeuntersuchungen für Kinder (Alter 0 – 14 Jahre):
• Zusätzliche Kindervorsorgeuntersuchung im Alter von 8, 10, 12 und 14 Jahren (jeweils einmalig).
Die Vorsorgeuntersuchungen für Jugendliche (Alter 15 – 19 Jahre)
• Eine zusätzliche Jugenduntersuchung (Vergütung analog einer Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten eines Erwachsenen).
Die Vorsorgeuntersuchungen für Erwachsene
• Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten; Lungenfunktionsprüfung; Belastungs-EKG; Ultraschall des Abdomens, des Herzens und der Schilddrüse; Untersuchung verschiedener Blut- und Stoffwechselwerte (Glukose, CRP, Gesamt- Cholesterin, HDL-, LDL-Cholesterin, Harnsäure, Harnstoff, Kreatinin, Gamma-GT, GPT, GOT); Untersuchung von Urin
• Vorsorgeuntersuchung auf Hautkrebs
• Untersuchung zur Glaukom-Früherkennung
• HIV-Test
• Doppler-Sonographie zur Schlaganfallvorsorge
• Hirnleistungscheck zur Früherkennung einer Demenz (Brain-Check)
• Osteoporose-Prävention, Beratung und Osteodensitometrie (Knochendichtemessung)
• Ultraschall zur Prüfung der Vitalität des Fötus in der 6. bis 8. Schwangerschaftswoche
• Triple-Test zur Risikoabschätzung eines Morbus Down oder Neuralrohrdefektes des Fötus außerhalb der GKV-Leistungspflicht
• Audiometrie (Hörtest)
Erweiterte Krebsvorsorge für Frauen:
• Gynäkologische Anamnese und Beratung; Ultraschall der Organe des kleinen Beckens (Rektum, Harnblase, Ovarien, Uterus) und der Nieren; Untersuchung von Urin und Vaginalsekret; Blutuntersuchung; Ultraschalluntersuchung zur Brustkrebsfrüherkennung
Erweiterte Krebsvorsorge für Männer:
• Urologische Anamnese und Beratung; Ultraschall der Prostata und der Nieren; Untersuchung von Urin; PSA-Test; Blutuntersuchung
Häufig gestellte Fragen
zum Thema Vorsorgeversicherung
- Optimale Leistungen für Ihre Sehkraft
Mit der Augenversicherung ergänzen Sie Ihren gesetzlichen Versicherungsschutz. Die Leistungen der HanseMerkur beinhalten:
- Leistungen für Sehhilfen in Höhe von 200 Euro alle 24 Monate
- Leistungen der Augenlasern-Versicherung in Höhe von bis zu 400 Euro alle 48 Monate für LASIK-Operationen zur Korrektur von Fehlsichtigkeiten
In den ersten zwei Versicherungsjahren sind die Leistungen bezüglich der Kostenerstattungen für Sehhilfen und für Korrekturen auf insgesamt 200 Euro begrenzt. Nach Ablauf der zwei Jahre gelten die genannten Höchstsätze – ein rechtzeitiger Versicherungsabschluss ist daher zu empfehlen.
Korrekturen von Fehlsichtigkeiten
Im Bereich der LASIK-Operationen übernimmt die HanseMerkur Kosten für sogenannte refraktive Eingriffe. Dabei handelt es sich um sichere und zuverlässige Verfahren, mit denen eine Fehlsichtigkeit dauerhaft korrigiert wird.
- Leistungsstarker Schutz für Ihr Hörvermögen
Die Hörgerätezusatzversicherung der HanseMerkur übernimmt folgende Leistungen für Ihr Hörgerät:
- innerhalb von 60 Monaten bis zu 500 Euro nach den Vorleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
In den ersten zwei Versicherungsjahren beschränkt der Versicherer die Kostenübernahme im Rahmen einer Staffel auf maximal 200 Euro.
- Optimale Vorsorgeleistungen zur Früherkennung
Regelmäßige Check-ups sind wichtig für unsere Gesundheit. Werden bestimmte Krankheiten rechtzeitig erkannt, bestehen sehr gute Heilungs- und Behandlungschancen. Bestimmte Vorsorgeuntersuchungen sind nicht Teil der gesetzlichen Leistungen, werden aber dennoch von Ärzten empfohlen. So übernimmt die HanseMerkur bis zu 100 Prozent der Kosten für zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, die von Ihrer Krankenkasse nicht übernommen werden. Sie erhalten
- bis zu 400 Euro innerhalb von 24 Monaten
Unter anderem übernimmt die HanseMerkur
- im Rahmen der Krebsvorsorge Versicherung Kosten für die erweiterte Früherkennung
- Kosten für die Hautkrebsvorsorge
- Kosten für die Glaukom-Früherkennung
- Kosten für eine Doppler-Sonografie zur Schlaganfallvorsorge
- Kosten für einen Hirnleistungscheck zur Demenzfrüherkennung
- Erstattung für Osteoporose-Vorsorge
Leistung bei Vorsatz
Die HanseMerkur übernimmt keine Kostenerstattungen, sofern es sich um vorsätzlich herbeigeführte Krankheiten oder Unfälle handelt, aus denen die Beschwerden resultieren. Auch Kostenerstattungen für Laserbehandlungen von Augenerkrankungen wie Katarakt oder Netzhautablösung sind nicht Teil des Versicherungsschutzes. Die HanseMerkur leistet bei refraktiven Eingriffen.
- Versicherungsfähigkeit
Nach Tarif EVHS können Personen versichert werden, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) der Bundesrepublik Deutschland versichert sind und dort Anspruch auf ärztliche Behandlung haben.
Endet die Versicherung in der GKV, so endet die Versicherung für die betreffende versicherte Person zum Ende des Monats, in dem der Wegfall der Versicherungsfähigkeit eingetreten ist.
- Versicherungsleistungen
- Sehhilfen / Refraktive Eingriffe und Laserbehandlungen zur Korrektur der Fehlsichtigkeit
1.1. Sehhilfen
Der Versicherer erstattet 100 % der Aufwendungen für Sehhilfen.
Die Erstattung ist auf 200 EUR pro Kalenderjahr begrenzt.
Bei einer Vorleistung der GKV werden nur die verbleibenden Aufwendungen erstattet.
Erfolgt keine Vorleistung der GKV und ist seit dem letzten Bezug einer Sehhilfe keine Veränderung der Sehschärfe um mindestens 0,5 Dioptrien eingetreten, ist die Erstattung auf 200 EUR innerhalb von 24 Monaten begrenzt.
1.2. Refraktive Eingriffe und Laserbehandlungen zur Korrektur der Fehlsichtigkeit
(wie LASEK- und LASIK-Operationen, Implantation einer Linse auf die körpereigene Linse oder refraktiver Linsenaustausch zur Korrektur der Fehlsichtigkeit. Laserbehandlungen anderer Augenerkrankungen wie z. B. Katarakt oder Netzhautablösung gehören nicht zu den refraktiven Eingriffen.)
Der Versicherer erstattet 100 % der Aufwendungen bis zu 400 EUR.
In den ersten zwei Versicherungsjahren ist die Erstattung auf 200 EUR begrenzt.
1.3. Allgemeines
Insgesamt ist die Erstattung der Aufwendungen für Leistungen in B. 1. auf 400 EUR innerhalb von 48 Monaten begrenzt.
- Vorsorgeuntersuchungen
Unabhängig von den §§ 1 (2) und 5 (2) der AVB/KS erstattet der Versicherer auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bei den nachfolgend abschließend genannten ambulanten Vorsorgeuntersuchungen 100 % der Aufwendungen bis zu 400 EUR innerhalb von 24 Monaten.
Für Kinder (Alter 0 – 14 Jahre):
Zusätzliche Kindervorsorgeuntersuchung im Alter von 8, 10, 12 und 14 Jahren (jeweils einmalig).
Für Jugendliche (Alter 15 – 19 Jahre):
Eine zusätzliche Jugenduntersuchung (Vergütung analog einer Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten eines Erwachsenen).
Für Erwachsene: – Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten; Lungenfunktionsprüfung; Belastungs-EKG; Ultraschall des Abdomens, des Herzens und der Schilddrüse; Untersuchung verschiedener Blut- und Stoffwechselwerte (Glukose, CRP, Gesamt-Cholesterin, HDL-, LDL-Cholesterin, Harnsäure, Harnstoff, Kreatinin, Gamma-GT, GPT, GOT); Untersuchung von Urin – Erweiterte Krebsvorsorge für Frauen:
Gynäkologische Anamnese und Beratung; Ultraschall der Organe des kleinen Beckens (Rektum, Harnblase, Ovarien, Uterus) und der Nieren; Untersuchung von Urin und Vaginalsekret; Blutuntersuchung – Ultraschalluntersuchung zur Brustkrebsfrüherkennung
Tarif EVHS
Ergänzungstarif für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung nach Art der Schadensversicherung (AVB/KS).
EVHS 07.19
– Erweiterte Krebsvorsorge für Männer:
Urologische Anamnese und Beratung; Ultraschall der Prostata und der Nieren; Untersuchung von Urin; PSA-Test; Blutuntersuchung – Vorsorgeuntersuchung auf Hautkrebs – Untersuchung zur Glaukom-Früherkennung – HIV-Test – Doppler-Sonographie zur Schlaganfallvorsorge – Hirnleistungscheck zur Früherkennung einer Demenz (Brain-Check) – Osteoporose-Prävention:
- Beratung
- Osteodensitometrie (Knochendichtemessung) – Ultraschall zur Prüfung der Vitalität des Fötus in der 6. bis 8. Schwangerschaftswoche – Triple-Test zur Risikoabschätzung eines Morbus Down oder Neuralrohrdefektes des Fötus außerhalb der GKV-Leistungspflicht – Audiometrie (Hörtest)
- Hörhilfen
Der Versicherer erstattet 100 % der nach Vorleistung der GKV verbleibenden Aufwendungen für Hörhilfen sowie für deren Reparatur und Wartung. Erfolgt keine Vorleistung der GKV, besteht kein Leistungsanspruch. Die Vorleistung ist durch einen geeigneten Nachweis anzuzeigen.
Die Erstattung ist auf 500 EUR innerhalb von 60 Monaten sowie auf 200 EUR in den ersten zwei Versicherungsjahren begrenzt.
- Beiträge
Der Beitrag wird bei Abschluss des Versicherungsvertrags nach dem Eintrittsalter der versicherten Person festgesetzt. Als Eintrittsalter gilt der Unterschied zwischen dem Jahr des Versicherungsbeginns und dem Geburtsjahr der versicherten Person.
Nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die versicherte Person das 19. bzw. das 69. Lebensjahr vollendet, ist der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu entrichten. In diesen Fällen besteht gemäß § 13 (3) AVB/KS ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Die Bestimmungen zur Beitragsanpassung gemäß § 8b AVB/KS bleiben hiervon unberührt.
- Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht
Abweichend von § 14 (1) AVB/KS verzichtet der Versicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht.

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